SCHUFA steht fÃ?r "Schutzgemeinschaft fÃ?r allgemeine Kreditsicherung". Diese Einrichtung hat in Deutschland die Aufgabe, Angaben zur KreditwÃ?rdigkeit von Personen zu geben. Sie speichert Daten Ã?ber Kredite, Leasingvertrage usw. und auch Negativmerkmale wie geplatzte Schecks oder Wechsel, Verzug bei Kredittilgungen, Gehaltspfandungen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide finden hier einen Eintrag. Im Allgemeinen werden die Daten jedoch nicht langer als fÃ?nf Jahre gespeichert.
Ohne die SCHUFA ware es zum Beispiel nicht moglich, innerhalb von Minuten per Internet einen Handyvertrag abzuschließen, B�cher oder DVDs auf Rechnung zu bestellen oder zeitnah einen Kredit genehmigt zu bekommen. Jeder Vertragspartner der SCHUFA zahlt pro eingeholte Auskunft einen bestimmten Betrag. Die SCHUFA erbringt so eine wichtige Dienstleistung im Hinblick auf eine schnelle und sichere Kreditvergabe an ihrer Vertragspartner.
In diesem Zusammenhang informiert sie ihre Vertragspartner Ã?ber die bisherige Kreditbiografie der Kunden und berechnet mit statistisch-mathematischen Verfahren eine Wahrscheinlichkeit fÃ?r die RÃ?ckzahlung des Kredits. Dabei werden auch komplexe Scoring-Verfahren zur Beurteilung der KreditwÃ?rdigkeit des Kunden herangezogen.
Seit Mai 2006 melden die Vertragspartner der SCHUFA im Rahmen der Merkmale "Anfrage Kreditkonditionen" beziehungsweise "Anfrage Immobilienkreditkonditionen bereits, wenn sich ein BÃ?rger auch nur nach den Konditionen fÃ?r einen erkundigt. Die Anfragemerkmale werden ein Jahr lang gespeichert, sind aber fÃ?r die Vertragspartner der SCHUFA nicht sichtbar. Aber wer erst einmal einen Anbieter mittels einer Portalseite vergleicht, kann dies unverbindlich tun, ohne dass die SCHUFA davon erfahren wird.
In der Datenbank der SCHUFA sind Details von Ã?ber 60 Millionen BÃ?rgern gespeichert. Hierzu zahlen neben Namen und Adresse auch verschiedene Bankdaten und Bankverbindungen (Girokonten, Kreditkarten, Leasingvertrage oder Versandhandelskonten).
Bei einer unverstandlichen Ablehnung von empfiehlt es sich jedoch, eine Selbstauskunft bei der SCHUFA (zulassig nach ? 34 Bundesdatenschutzgesetz) einzuholen, um ganz sicher auszuschliessen, dass man eventuell Opfer einer Fehleingabe geworden ist. Im Rahmen der Elektronisierung kann man mittlerweile die gespeicherten Daten auch mit einem direkten Online-Zugang der SCHUFA in Erfahrung bringen.